Welche Themen der Gemeinderat in seinen Sitzungen behandelt, entscheidet nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg der Oberbürgermeister. Aber auch Stadträtinnen und Stadträte können unter bestimmten Voraussetzungen die Aufnahme von Themen in die Tagesordnung beantragen. Seit der Reform der Gemeindeordnung im Oktober 2015 ist das hierfür notwendige Quorum gesenkt worden. Aktuell kann jede Fraktion oder ein Sechstel des Gemeinderates einen solchen Antrag stellen. Anfragen an den Oberbürgermeister können von jeder Stadträtin bzw. jedem Stadtrat schriftlich oder in einer Sitzung mündlich gestellt werden.
Wir sind mit dem Anspruch angetreten, unsere Gemeinderatstätigkeit möglichst transparent zu gestalten. Hier können Sie unsere Anfragen und Anträge nachlesen und deren Behandlung verfolgen.
Dieser Antrag wurde im Rahmen der Beratungen zum Kommunalhaushalt 2021 in der Ratssitzung am 26. Februar 2021 von uns so abgeändert, dass die Erhöhung Corona-bedingt zunächst 1 Jahr ausgesetzt wird. In der neuen Fassung wurde er dann mit knapper Ratsmehrheit angenommen.
Die aktuelle Gebührenordnung mit den 2018 im Gemeinderat geplanten Erhöhungsstufen ist auf dieser Seite einzusehen.
Kurzfristig auf Initiative eine Ratsmitglieds von der Tagesordnung abgesetzt, da der Gemeinderat dafür, juristisch betrachtet, nicht zuständig sei.