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Neutralitätspflicht vor Wahlen

Ab 19. November gilt sie nun also – die Sperrfrist für Fraktionsveröffentlichungen im Amtsblatt im Vorfeld der am 6. Dezember stattfindenden OB-Wahl. Mit der angekündigten Novelle der Gemeindeordnung hat dies wenig zu tun – eingebrockt haben uns dies eher diverse nur bedingt übertragbare Rechtsprechungen zur Neutralitätspflicht. In der letzten Ratssitzung stand der Kompromiss zur Abstimmung, drei Wochen vor der Wahl die Rubrik „Gemeinderat“ auszusetzen, um dieser „Neutralitätspflicht“ zu genügen.

 

Einerseits sehen wir Grüne die Notwendigkeit einer Sperrfrist in unserem Amtsblatt nicht. Schließlich sollen und wollen Fraktionen zu politischer Meinungsbildung beitragen - und Fraktionsbeiträge sind klar als solche gekennzeichnet. Wir wollen durch unsere Beiträge weiter Interesse an Kommunalpolitik und Wahlen wecken. Auch war und ist ein Anfechten von Wahlergebnissen nie ganz auszuschließen. Andererseits ist eine Veröffentlichungssperrfrist von drei Wochen vor Wahlen zur Not auch in einem „Superwahljahr“ verkraftbar. Zustimmen konnten wir der Kompromisslösung zwar nicht, aber da die Frist vergleichsweise kurz ist, haben wir sie auch nicht in Bausch und Bogen abgelehnt.

 

Forchheimer Wochenmarkt: Wir freuen uns sehr, dass der Forchheimer Markt endlich auf den deutlich zentraleren „Busplatz“ umziehen konnte – eine sehr alte Grüne Forderung und eine Bereicherung für Forchheims Mitte.

 

Babette Schulz, Claudia Lahn, Armin Zwirner –

Grüne Gemeinderatsfraktion

 

Kontakt: fraktion@gruene-rheinstetten.de

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