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Nachtrag zum Frauenwahlrecht

Wir danken unseren Ratskollegen von der CDU für die Ergänzung zur Historie zum Frauenwahlrecht von letzter Woche im Amtsblatt. So ganz up-to-Date war die Bemerkung über die Wählbarkeit von Familienangehörigen allerdings nicht, denn die Grün-Rote Landesregierung hat 2015 den entsprechenden Passus in § 29 Gemeindeordnung ersatzlos gestrichen. Verwandtschaft oder Ehe sind kein Hinderungsgrund mehr, im Gemeinderat als Stadträtin oder Stadtrat tätig zu sein.

Um den Anteil an Frauen in Kommunalparlamenten zu erhöhen, müssen Kandidatinnen aufgestellt und dann auch gewählt werden. Selbstverständlich haben alle Parteien hervorragende Kandidatinnen aufgespürt und auf ihre Listen gesetzt. Aber warum vergibt die ULR die vorderen 8 Plätze nur an Männer? Auch der Anteil unterscheidet sich in den Listen doch stark, und wiederum müssen wir der CDU widersprechen: 6 von 22 Frauen auf der Liste ist noch kein Anteil von einem Drittel und auch kein repräsentativer Querschnitt der Rheinstettener Bevölkerung. Immerhin aber eine deutlich bessere Quote als bei der anderen, ehemals großen, Volkspartei, bei der man nach längerem Suchen nur ganze zwei Kandidatinnen findet. Wählerinnen mögen sich dazu ihre Gedanken machen.

Von einer echten gerechten Teilhabe der Frauen sind wir also nach 100 Jahren Frauenwahlrecht nach wie vor weit entfernt. Unsere Bitte daher für die Kommunalwahl am 26. Mai 2019: versuchen Sie Frauen im Rat den Rücken zu stärken, verteilen Sie Ihre Stimmen so, dass etwa die Hälfte davon auf Frauen entfallen.

Und vor allem: Gehen Sie wählen!

Martin Resch, Babette Schulz, Claudia Lahn
Ihre/eure Grünen im Gemeinderat

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